Fotoausschnitte spielender Kinder

Allgemeine Teilnahmebedingungen

für Veranstaltungen der Zahlenland Prof. Preiß GmbH & Co. KG (kurz ZLPP)

1. Anmeldung

Die Anmeldung zu Veranstaltungen von ZLPP kann schriftlich per Post, Fax, E-Mail und Online Formular via Internet oder mündlich per Telefon erfolgen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung werden diese allgemeinen Teilnahmebedingungen anerkannt.

Mit der Übermittlung einer schriftlichen Anmeldebestätigung durch ZLPP wird die Anmeldung verbindlich und begründet einen Vertrag zwischen dem Adressaten der Anmeldebestätigung und ZLPP. Vertragsmaßgeblich sind die auf der Anmeldebestätigung enthaltenen Daten.

Bei Anmeldung per Post, Fax, E-Mail oder Telefon erfolgt die Übermittlung der Anmeldebestätigung postalisch. Bei Anmeldung per Online Formular via Internet erfolgt die Übermittlung der Anmeldebestätigung ausschließlich via Internet (Anzeige als pdf-Dokument) und per E-Mail an die angegebene E-Mail Adresse des/der Teilnehmer/in. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, informiert ZLPP hierüber schriftlich.

2. Teilnahme und Zahlung

Die Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme an der Veranstaltung und zur Zahlung der Teilnahmegebühr.

Der Rechnungsbeleg wird entweder postalisch übermittelt (nach Anmeldung per Post, Fax oder Telefon) oder unmittelbar nach einer Online Anmeldung via Internet als digitales pdf-Dokument zur Verfügung gestellt. Eine Rechnungskopie kann jederzeit im Zahlenlandbüro angefordert werden.

Die Teilnahmegebühr ist vor Veranstaltungsbeginn gemäß der auf dem Rechnungsbeleg enthaltenen Zahlungsbedingungen fällig. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungsteile berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrags. Das Nichtbezahlen einer Rechnung ersetzt nicht die erforderliche schriftliche Rücktrittserklärung.

Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich zur Wahrung der jeweiligen Hausordnung am Veranstaltungsort. ZLPP ist berechtigt, einen/eine Teilnehmer/in bei Verletzung der Hausordnung oder vorsätzlicher und wiederholter Störung des geordneten Veranstaltungsablaufs von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

3. Rücktritt und Kurswechsel

Der/die Vertragspartner/in ist berechtigt, von der Teilnahme an der Veranstaltung zurückzutreten. Eine Rücktrittsmitteilung muss schriftlich an ZLPP erfolgen. Maßgeblich für die Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei ZLPP. Das Nichtbezahlen einer Rechnung ersetzt nicht die erforderliche schriftliche Rücktrittserklärung.

Bei Rücktritt gelten folgende Fristen und Gebühren:

4. Leistungsänderung, Dozentenwechsel

ZLPP behält sich vor, eine Aktualisierung von Veranstaltungsinhalten, -orten und -terminen vorzunehmen. Bei Verhinderung der Kursleitung kann ZLPP einen anderen Dozenten/eine andere Dozentin einsetzen.

Über Orts- und Terminänderungen werden die Teilnehmer/innen unverzüglich informiert. Bei einer Terminänderung kann der/die Teilnehmer/in innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Änderungsmitteilung kostenfrei von der Anmeldung zurücktreten.

5. Absage von Veranstaltungen

ZLPP behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Darüber hinaus hat ZLPP das Recht, Veranstaltungen aus wichtigem Grund, zum Beispiel bei Erkrankung der Kursleitung oder in Fällen höherer Gewalt, abzusagen.

Bei Absage einer Veranstaltung wird sich ZLPP um Alternativtermine bemühen, ein Anspruch auf einen Alternativtermin besteht jedoch nicht. Ist ein Alternativtermin verfügbar, kann der/die Teilnehmer/in den bestehenden Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Terminabsage auf einen Alternativtermin umbuchen. Erfolgt keine Umbuchung auf einen Alternativtermin, wird die bestehende Anmeldung storniert und bereits gezahlte Entgelte vollständig erstattet.

Etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber ZLPP zum Beispiel aufgrund einer ausgefallenen Veranstaltung von ZLPP sind ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn bei einer kurzfristigen Absage einer Veranstaltung eine vorherige Benachrichtigung der Teilnehmer/innen nicht mehr möglich sein sollte.

6. Haftungsausschluss

Die Teilnahme an Veranstaltungen von ZLPP ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr. Der/die Teilnehmer/in übernimmt die Haftung für sich selbst und seine/ihre Handlungen während der Veranstaltung.

Die Haftung von ZLPP für Personen- und Sachschäden auf den Wegen zu oder von einer Veranstaltung oder auch während einer Veranstaltung von ZLPP (insbesondere für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl) ist ausgeschlossen, sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von ZLPP oder seinen gesetzlichen Vertretern beruht.

Soweit die Haftung nachfolgend wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Eigentümer von Veranstaltungsräumen.

7. Urheberrechte

ZLPP behält sich alle Rechte an den Veranstaltungsunterlagen (gleich in welcher Form) vor. Die Veranstaltungsunterlagen dürfen - auch auszugsweise - ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch ZLPP nicht reproduziert, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

8. Datenschutz

Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in damit einverstanden, dass personenbezogene Daten für Zwecke der Veranstaltungsabwicklung und Veranstaltungsnachbereitung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Der/die Teilnehmer/in kann jederzeit die Löschung oder Sperrung seiner personenbezogenen Daten verlangen. Ausgenommen sind personenbezogene Daten für buchhalterische Zwecke.

9. Schlussbestimmungen

Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Falle einer Lücke. Es gilt Deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bad Camberg.

Bad Camberg, Mai 2009

Impressum: Zahlenland Prof. Preiß GmbH & Co. KG, Bächelsgasse 1, D-65520 Bad Camberg, Tel. +49 (0)6434 90 36 33, Fax +49 (0)6434 90 68 12, www.zahlenland.info, E-Mail kontakt@zahlenland.info, AG Freiburg HRA 5051, Komplementärin: Zahlenland GmbH, Sitz 79199 Kirchzarten, AG Freiburg HRB 703129, Geschäftsführung: Gabriele Preiß

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Allgemeine Teilnahmebedingungen

Informationen zu Rücktrittsmöglichkeiten, Kurswechsel, Entsendung einer Vertretung etc. finden Sie in den Allgemeinen Teilnahmebedinungen für unsere Veranstaltungen.

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Quelle: http://www.zahlenland.info/de/buchung/zlpp_teilnahmebedingungen.php
[12.03.2010, 2:40Uhr] - die Informationsplattform zu den Entdeckungen im Zahlenland von Prof. Preiß
©2010 Prof. Gerhard Preiß, Kirchzarten – Alle Texte und Bilder sind urheberrechtlich geschützt.
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